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   VG Würzburg, 01.02.2011 - W 1 K 10.1059   

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https://dejure.org/2011,67727
VG Würzburg, 01.02.2011 - W 1 K 10.1059 (https://dejure.org/2011,67727)
VG Würzburg, Entscheidung vom 01.02.2011 - W 1 K 10.1059 (https://dejure.org/2011,67727)
VG Würzburg, Entscheidung vom 01. Februar 2011 - W 1 K 10.1059 (https://dejure.org/2011,67727)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Polizeibeamter; Versetzungsbewerber und Aufstiegsbewerber; Auswahlentscheidung; zwingende persönliche Gründe; Leistungsgrundsatz Richtlinien über die Bestellung auf Dienstposten des gehobenen und höheren Dienstes der Bayerischen Polizei (RBestPol)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 20.03.2009 - 3 CE 08.3278

    Dienstpostenbesetzung; Differenzierung in der Stellenausschreibung zwischen

    Auszug aus VG Würzburg, 01.02.2011 - W 1 K 10.1059
    Diese durch die Bestellungsrichtlinien vorgenommene Unterscheidung wird von der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs als rechtmäßig vorausgesetzt (B.v. 11.12.2006, 3 CE 06.3004, juris; v. 20.03.2009, 3 CE 08.3278, juris), sofern ein entsprechender Hinweis in der Ausschreibung erfolgt.

    Wird demgemäß in der Ausschreibung zwischen Aufstiegs- und Versetzungsbewerbern unterschieden, haben Interessenten für einen Dienstposten, auf den sie ohne Statusveränderung umgesetzt oder versetzt werden wollen, grundsätzlich auch keinen Bewerbungsverfahrensanspruch nach Art. 33 Abs. 2 GG (vgl. BVerwG v. 25.11.2004, 2 C 17/03, BVerwGE 122, 237; BayVGH v. 20.03.2009, 3 CE 08.3278, juris).

  • BVerwG, 25.11.2004 - 2 C 17.03

    Ausschreibung eines Dienstpostens - Auswahlverfahren -

    Auszug aus VG Würzburg, 01.02.2011 - W 1 K 10.1059
    Wird demgemäß in der Ausschreibung zwischen Aufstiegs- und Versetzungsbewerbern unterschieden, haben Interessenten für einen Dienstposten, auf den sie ohne Statusveränderung umgesetzt oder versetzt werden wollen, grundsätzlich auch keinen Bewerbungsverfahrensanspruch nach Art. 33 Abs. 2 GG (vgl. BVerwG v. 25.11.2004, 2 C 17/03, BVerwGE 122, 237; BayVGH v. 20.03.2009, 3 CE 08.3278, juris).
  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 41.89

    Beamtenrecht - Änderung des Aufgabenbereiches - Ermessen des Dienstherrn

    Auszug aus VG Würzburg, 01.02.2011 - W 1 K 10.1059
    Besonderheiten des bisherigen Aufgabenbereichs des dem Beamten übertragenen Amtes und entsprechend auch des künftigen Amtes, wie z.B. Vorgesetztenfunktion, Beförderungsmöglichkeiten oder einem etwaigen gesellschaftlichen Ansehen, kommt keine das Ermessen des Dienstherrn einschränkende Wirkung zu (vgl. BVerwG v. 28.11.1991, 2 C 41/89, juris).
  • VGH Bayern, 11.12.2006 - 3 CE 06.3004
    Auszug aus VG Würzburg, 01.02.2011 - W 1 K 10.1059
    Diese durch die Bestellungsrichtlinien vorgenommene Unterscheidung wird von der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs als rechtmäßig vorausgesetzt (B.v. 11.12.2006, 3 CE 06.3004, juris; v. 20.03.2009, 3 CE 08.3278, juris), sofern ein entsprechender Hinweis in der Ausschreibung erfolgt.
  • VG Augsburg, 06.10.2016 - Au 2 K 16.662

    Auswahlentscheidung zwischen Umsetzungs- bzw. Versetzungsbewerbern und

    Die Bestellungsrichtlinien bestimmen somit ausdrücklich, dass eine Stellenvergabe grundsätzlich ausschließlich unter sog. Aufstiegsbewerbern und eine Berücksichtigung von sog. Versetzungsbewerbern nur im Ausnahmefall und dann ohne Leistungsvergleich erfolgt (VG Würzburg, U.v. 1.2.2011 - W 1 K 10.1059 - juris Rn. 19).

    Mit der Formulierung "zwingend" kommt zum Ausdruck, dass eine eventuelle Sondersituation des Beamten erforderlich ist, die über allgemeine persönliche Gründe hinausgeht (z. B. der Wunsch nach mehr Freizeit für familiäre Verpflichtungen durch Verkürzung der Fahrzeit, VG Würzburg, U.v. 1.2.2011 - W 1 K 10.1059 - juris; lediglich pauschaler Vortrag der erforderlichen Unterstützung der kranken Eltern, BayVGH, B.v. 20.3.2009 - 3 C .08 3278 - juris Rn. 38).

    Sieht er davon ab, eine Wohnung am Dienstort zu nehmen, so sind die täglichen Fahrten zur Dienststelle und zurück der privaten Lebensführung zuzurechnen (vgl. VG Würzburg, U.v. 1.2.2011 - W 1 K 10.1059 - juris Rn. 22).

  • VGH Bayern, 01.09.2015 - 3 CE 15.1327

    Einstweilige Anordnung; Dienstpostenbesetzung mit Beförderungsbewerber;

    Mit der Formulierung "zwingend" kommt zum Ausdruck, dass das Vorliegen einer eventuellen Sondersituation des Beamten erforderlich ist, die über allgemeine persönliche Gründe hinausgehen (z.B. der Wunsch nach mehr Freizeit für familiäre Verpflichtungen durch Verkürzung der Fahrzeit, VG Würzburg, U.v. 1.2.2011 - W 1 K 10.1059 - juris; lediglich pauschaler Vortrag der erforderlichen Unterstützung der kranken Eltern, BayVGH, B.v. 20.3.2009 - 3 C .08 3278 - juris Rn. 38).
  • VGH Bayern, 24.06.2014 - 3 ZB 13.1066

    Dienstpostenbesetzung; Versetzungsbewerber; zwingende persönliche Gründe

    Mit der Formulierung "zwingend" kommt lediglich zum Ausdruck, dass das Vorliegen einer individuellen Sondersituation des Beamten erforderlich ist, die über allgemeine persönliche Gründe hinausgehen (z.B. der Wunsch nach mehr Zeit für familiäre Verpflichtungen durch Verkürzung der Fahrzeit, VG Würzburg U.v. 1.2.2011 -W 1 K 10.1059 - juris; lediglich pauschaler Vortrag der erforderlichen Unterstützung der erkrankten Eltern, B.d. Senats v. 20.3.2009 - 3 CE 08.3278 - juris).
  • VG Augsburg, 06.02.2013 - Au 2 E 12.1557

    Einstweiliger Rechtsschutz; Konkurrenz zwischen Umsetzungs- und

    Ausgehend von dem Grundsatz, dass ein Beamter keinen Anspruch auf ein bestimmtes Amt im konkret-funktionellen Sinne hat, muss für das Vorliegen eines zwingenden persönlichen Grundes substantiiert geltend gemacht werden, dass die Verwendung auf dem bisherigen Dienstposten nicht mehr möglich bzw. für den Antragsteller eine unzumutbare Härte bedeuten würde (VG Würzburg, U.v. 1.2.2011 - W 1 K 10.1059 - juris Rn. 21).
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